DB
  • Bahnhof wählen
  • Service
  • Entdecken
Friedrichshafen StadtFriedrichshafen Stadt

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten

Link zu diesem Abschnitt kopieren
  • Adresse
    Franziskusplatz 4
    88045 Friedrichshafen
    Franziskusplatz 4, 8 8 0 4 5 Friedrichshafen
    Stellplätze
insgesamt:
292
barrierefrei:
4
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Kassenautomat
Tarife (Auszug)
30 Minuten
1,20 €
24 Stunden
17,00 €
1 Stunde
0,80 €
Friedrichshafen Stadt SEE.STATT
Überdachte Parkmöglichkeit
Adresse
Bahnhofplatz 3
88045 Friedrichshafen
Bahnhofplatz 3, 8 8 0 4 5 Friedrichshafen
Stellplätze
insgesamt:
220
Öffnungszeiten
Montag bis MittwochMo – Mi
geschlossen
DonnerstagDo
05:30 – 22:00Von 5 Uhr 30 bis 22 Uhr
Freitag und SamstagFr, Sa
05:30 – 23:00Von 5 Uhr 30 bis 23 Uhr
SonntagSo
05:30 – 22:00Von 5 Uhr 30 bis 22 Uhr
FeiertagFeiertag
geschlossen
Ort der Zahlung
Kassenautomat
Tarife (Auszug)
24 Stunden
18,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Friedrichshafen Stadt
Zur Karte
Nach oben
English
  • Geschäftskund:innenexterner Link
  • Kontakt
  • Hausordnung
  • Verkehrsunternehmen
  • Changelog
  • Compliance
  • Datenschutzhinweise
  • Informationen zur Barrierefreiheit
  • Impressum

Adresse

Friedrichshafen StadtFriedrichshafen Stadt
Stadtbahnhof 1
88045 Friedrichshafen
Friedrichshafen Stadt, Stadtbahnhof 1, 8 8 0 4 5 Friedrichshafen

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

Link zu diesem Abschnitt kopieren

Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.