Hier wird Ersatzverkehr fahren

Vom 2. Oktober 2026 bis 11. Dezember 2027 kommt es wegen Bauarbeiten zu Ersatzverkehr.Weitere Informationen
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Stendal HbfStendal Hauptbahnhof

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Parkmöglichkeiten von DB BahnPark

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Parkplatz Stendal Hauptbahnhof rechts
Offene Parkmöglichkeit–Entfernungweniger als 50 m
Entfernung
weniger als 50 m
Adresse
Bahnhofstraße
39576 Stendal
Bahnhofstraße, 3 9 5 7 6 Stendal
Stellplätze
insgesamt:
74
Parkdauer
2 Wochen
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Zahlungsmittel
Münzen, Kreditkarte (VISA, MasterCard), Bankkarte.
Mobile Zahlung
Parkster
Tarife (Auszug)
1 Stunde
0,50 €
1 Tag
2,50 €
1 Woche
12,50 €
1 Monat
30,00 €
1 Monat
30,00 €
1 Monat
40,00 €

Weitere Parkmöglichkeiten

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  • Adresse
    Bahnhofstraße
    39576 Stendal
    Bahnhofstraße, 3 9 5 7 6 Stendal
    Stellplätze
    insgesamt:
    100
    Öffnungszeiten
    Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
    00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
  • Adresse
    Lüderitzer Straße 12
    39576 Stendal
    Lüderitzer Straße 12, 3 9 5 7 6 Stendal
    Stellplätze
    insgesamt:
    195
    Öffnungszeiten
    Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
    00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Stendal Hbf
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Adresse

Stendal HbfStendal Hauptbahnhof
Bahnhofstr. 34
39576 Stendal
Stendal Hauptbahnhof, Bahnhofstr. 34, 3 9 5 7 6 Stendal

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.