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Solingen MitteSolingen Mitte

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten

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  • Adresse
    Am Südpark
    42651 Solingen
    Am Südpark, 4 2 6 5 1 Solingen
    Stellplätze
insgesamt:
60
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Solingen Mitte Am Südpark 6
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Am Südpark 6
42651 Solingen
Am Südpark 6, 4 2 6 5 1 Solingen
Stellplätze
insgesamt:
70
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Solingen Mitte P+R Solingen-Mitte
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Brühler Straße 34
42651 Solingen
Brühler Straße 34, 4 2 6 5 1 Solingen
Stellplätze
insgesamt:
120
barrierefrei:
5
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Solingen Mitte Rathausstraße 21
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Rathausstraße 21
42659 Solingen
Rathausstraße 21, 4 2 6 5 9 Solingen
Stellplätze
insgesamt:
27
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Solingen Mitte Schwertstraße
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Schwertstraße
42651 Solingen
Schwertstraße, 4 2 6 5 1 Solingen
Stellplätze
insgesamt:
53
Tarife (Auszug)
1 Stunde
1,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Solingen Mitte
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Adresse

Solingen MitteSolingen Mitte
Schützenstraße 5
42659 Solingen
Solingen Mitte, Schützenstraße 5, 4 2 6 5 9 Solingen

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.