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Rodgau-Nieder RodenRodgau-Nieder Roden

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten

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  • Adresse
    Büchnerstraße 1
    63110 Rodgau
    Büchnerstraße 1, 6 3 1 1 0 Rodgau
Stellplätze
insgesamt:
23
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Rodgau-Nieder Roden P+R Rodgau-Nieder Roden
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Büchnerstraße
63110 Rodgau
Büchnerstraße, 6 3 1 1 0 Rodgau
Stellplätze
insgesamt:
14
barrierefrei:
2
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Rodgau-Nieder Roden P+R Rodgau-Nieder Roden
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Lichtenbergstraße
63110 Rodgau
Lichtenbergstraße, 6 3 1 1 0 Rodgau
Stellplätze
insgesamt:
9
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Rodgau-Nieder Roden P+R Rodgau-Nieder Roden
Überdachte Parkmöglichkeit
Adresse
Lichtenbergstraße
63110 Rodgau
Lichtenbergstraße, 6 3 1 1 0 Rodgau
Stellplätze
insgesamt:
124
barrierefrei:
2
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Rodgau-Nieder Roden P+R Rodgau-Nieder Roden
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Otzbergstraße 2
63110 Rodgau
Otzbergstraße 2, 6 3 1 1 0 Rodgau
Stellplätze
insgesamt:
55
barrierefrei:
2
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Rodgau-Nieder Roden
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Adresse

Rodgau-Nieder RodenRodgau-Nieder Roden
Bahnhofstr. 1
63110 Rodgau-NiederRoden
Rodgau-Nieder Roden, Bahnhofstr. 1, 6 3 1 1 0 Rodgau-NiederRoden

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.