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Lauf (rechts Pegnitz)Lauf (rechts Pegnitz)

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Parkmöglichkeiten von DB BahnPark

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  • Entfernung
    weniger als 50 m
    Adresse
Raiffeisenstraße
91207 Lauf an der Pegnitz
Raiffeisenstraße, 9 1 2 0 7 Lauf an der Pegnitz
Stellplätze
insgesamt:
75
Parkdauer
2 Wochen
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Zahlungsmittel
Münzen, Kreditkarte (VISA, MasterCard), Bankkarte.
Mobile Zahlung
Parkster
Tarife (Auszug)
1 Stunde
1,20 €
1 Tag
4,40 €
1 Woche
17,60 €
1 Monat
48,00 €
1 Monat
48,00 €

Weitere Parkmöglichkeiten

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  • Adresse
    Glockengießerstraße 6
    91207 Lauf An Der Pegnitz
    Glockengießerstraße 6, 9 1 2 0 7 Lauf An Der Pegnitz
    Stellplätze
    insgesamt:
    129
    Öffnungszeiten
    Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
    00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    0,60 €
    2 Stunden
    1,20 €
    3 Stunden
    1,80 €
    4 Stunden
    2,40 €
  • Adresse
    Raiffeisenstraße
    91207 Lauf An Der Pegnitz
    Raiffeisenstraße, 9 1 2 0 7 Lauf An Der Pegnitz
    Öffnungszeiten
    Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
    00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    0,50 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Lauf (rechts Pegnitz)
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Adresse

Lauf (rechts Pegnitz)Lauf (rechts Pegnitz)
Bahnhofplatz 1
91207 Lauf a. d. Pegnitz
Lauf (rechts Pegnitz), Bahnhofplatz 1, 9 1 2 0 7 Lauf a. d. Pegnitz

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.