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IbbenbürenIbbenbüren

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten

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  • Adresse
    Wilhelmstraße 11
    49477 Ibbenbüren
    Wilhelmstraße 11, 4 9 4 7 7 Ibbenbüren
    Stellplätze
insgesamt:
37
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ibbenbüren Laggenbecker Straße 18
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Laggenbecker Straße 18
49477 Ibbenbüren
Laggenbecker Straße 18, 4 9 4 7 7 Ibbenbüren
Stellplätze
insgesamt:
61
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ibbenbüren Laggenbecker Straße 6
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Laggenbecker Straße 6
49477 Ibbenbüren
Laggenbecker Straße 6, 4 9 4 7 7 Ibbenbüren
Stellplätze
insgesamt:
55
Öffnungszeiten
Montag bis SamstagMo – Sa
07:00 – 19:00Von 7 Uhr bis 19 Uhr
SonntagSo, inkl. Feiertage
geschlosseninkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Parkscheinautomat
Tarife (Auszug)
30 Minuten
0,60 €
Ibbenbüren Neumarkt
Überdachte Parkmöglichkeit
Adresse
Neumarkt 50
49477 Ibbenbüren
Neumarkt 50, 4 9 4 7 7 Ibbenbüren
Stellplätze
insgesamt:
428
Öffnungszeiten
Montag bis SamstagMo – Sa
07:00 – 23:00Von 7 Uhr bis 23 Uhr
SonntagSo, inkl. Feiertage
geschlosseninkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Kassenautomat
Tarife (Auszug)
1 Stunde
0,70 €
24 Stunden
5,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Ibbenbüren
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Adresse

IbbenbürenIbbenbüren
Wilhelmstr. 11
49477 Ibbenbüren
Ibbenbüren, Wilhelmstr. 11, 4 9 4 7 7 Ibbenbüren

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.