DB
  • Bahnhof wählen
  • Service
  • Entdecken
CalwCalw

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten

Link zu diesem Abschnitt kopieren
  • Adresse
    Lederstraße 4
    75365 Calw
    Lederstraße 4, 7 5 3 6 5 Calw
    Stellplätze
insgesamt:
226
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Kassenautomat
Tarife (Auszug)
1 Stunde
1,50 €
90 Minuten
2,00 €
2 Stunden
2,50 €
3 Stunden
3,50 €
4 Stunden
4,50 €
5 Stunden
5,00 €
6 Stunden
5,50 €
7 Stunden
6,00 €
8 Stunden
6,50 €
9 Stunden
7,00 €
12 Stunden
8,00 €
1 Stunde
1,00 €
2 Stunden
1,50 €
Calw ZOB
Überdachte Parkmöglichkeit
Adresse
Bischofstraße 10
75365 Calw
Bischofstraße 10, 7 5 3 6 5 Calw
Stellplätze
insgesamt:
246
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Kassenautomat
Tarife (Auszug)
130 Minuten
1,30 €
160 Minuten
1,80 €
190 Minuten
2,30 €
220 Minuten
2,80 €
250 Minuten
3,30 €
310 Minuten
3,80 €
370 Minuten
4,30 €
430 Minuten
4,80 €
490 Minuten
5,30 €
550 Minuten
5,80 €
12 Stunden
6,80 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Calw
Zur Karte
Nach oben
English
  • Geschäftskund:innenexterner Link
  • Kontakt
  • Hausordnung
  • Verkehrsunternehmen
  • Changelog
  • Compliance
  • Datenschutzhinweise
  • Informationen zur Barrierefreiheit
  • Impressum

Adresse

CalwCalw
Bischofstr. 10
75365 Calw
Calw, Bischofstr. 10, 7 5 3 6 5 Calw

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

Link zu diesem Abschnitt kopieren

Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.