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Weinheim (Bergstr) HbfWeinheim (Bergstraße) Hauptbahnhof

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten

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  • Adresse
    Werderstraße 4
    69469 Weinheim
    Werderstraße 4, 6 9 4 6 9 Weinheim
    Stellplätze
insgesamt:
360
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Kassenautomat
Tarife (Auszug)
24 Stunden
12,00 €
Weinheim (Bergstr) Hbf 3 Glocken Center
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Werderstraße 4
69469 Weinheim
Werderstraße 4, 6 9 4 6 9 Weinheim
Stellplätze
insgesamt:
90
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Kassenautomat
Tarife (Auszug)
24 Stunden
12,00 €
Weinheim (Bergstr) Hbf Höhnerweg 2-4
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Höhnerweg 2-4
69469 Weinheim
Höhnerweg 2-4, 6 9 4 6 9 Weinheim
Weinheim (Bergstr) Hbf Weststraße 27
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Weststraße 27
69469 Weinheim
Weststraße 27, 6 9 4 6 9 Weinheim
Stellplätze
insgesamt:
63
Parkdauer
210 Minuten
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Weinheim (Bergstr) Hbf
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Adresse

Weinheim (Bergstr) HbfWeinheim (Bergstraße) Hauptbahnhof
Am Hauptbahnhof 1
69469 Weinheim
Weinheim (Bergstraße) Hauptbahnhof, Am Hauptbahnhof 1, 6 9 4 6 9 Weinheim

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.