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Weiden (Oberpf)Weiden (Oberpfalz)

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Parkmöglichkeiten von DB BahnPark

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  • Entfernung
    weniger als 50 m
    Adresse
Bahnhofstraße
92637 Weiden in der Oberpfalz
Bahnhofstraße, 9 2 6 3 7 Weiden in der Oberpfalz
Stellplätze
insgesamt:
18
barrierefrei:
2
Parkdauer
2 Wochen
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Zahlungsmittel
Münzen, Kreditkarte (VISA, MasterCard), Bankkarte.
Mobile Zahlung
Parkster
Tarife (Auszug)
30 Minuten
0,90 €
1 Stunde
1,80 €
1 Tag
5,50 €
1 Woche
22,00 €
1 Monat
55,00 €
1 Monat
55,00 €
1 Monat
130,00 €
Parkplatz Bahnhof Weiden rechts
Offene Parkmöglichkeit–Entfernungweniger als 100 m
Entfernung
weniger als 100 m
Adresse
Bahnhofstraße
92637 Weiden in der Oberpfalz
Bahnhofstraße, 9 2 6 3 7 Weiden in der Oberpfalz
Stellplätze
insgesamt:
35
barrierefrei:
2
Parkdauer
2 Wochen
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Zahlungsmittel
Münzen, Kreditkarte (VISA, MasterCard), Bankkarte.
Mobile Zahlung
Parkster
Tarife (Auszug)
30 Minuten
0,90 €
1 Stunde
1,80 €
1 Tag
5,00 €
1 Woche
20,00 €
1 Monat
48,00 €
1 Monat
48,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Weiden (Oberpf)
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Adresse

Weiden (Oberpf)Weiden (Oberpfalz)
Bahnhofstr. 28
92637 Weiden in der Oberpfalz
Weiden (Oberpfalz), Bahnhofstr. 28, 9 2 6 3 7 Weiden in der Oberpfalz

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.