Wenn Ihr verlorener Gegenstand einen geschätzten Wert von über 15 Euro hat, können Sie Ihren Verlust hier auf der Seite online melden. Für Gegenstände mit immateriellem Wert gilt diese Wert-Begrenzung nicht (z. B. Fotoalben, Bücher mit Widmung etc.).
Über die Fundservice-Datenbank der DB InfraGO AG können Sie dann sofort sehen, ob ein Gegenstand gefunden wurde, der Ihrer Beschreibung entspricht.
Wir forschen für Sie 4 Wochen nach dem verlorenen Gegenstand und informieren Sie, sobald die Suche erfolgreich war. Nach 4 Wochen erfolgloser Suche wird die Nachforschung eingestellt, ohne dass wir Sie benachrichtigen.
Verlorene Gegenstände mit einem von uns geschätzten Zeitwert unter 15 Euro und ohne erkennbaren immateriellen Wert werden nicht in unserer Fundsachenplattform erfasst.
Fragen Sie in diesem Fall bitte bei der Fundstelle im Bahnhof nach, ob Ihr Gegenstand dort abgegeben wurde.
Die Liste der Fundstellen finden Sie hier weiter oben auf der Seite.
Sie sollten Ihre Verlustanzeige so bald wie möglich hier online aufgeben.
Sie können auf zwei Wegen wieder in den Besitz Ihres Gegenstands kommen:
In beiden Fällen erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand) und der Dauer der Aufbewahrung. Mehr dazu unter dem Abschnitt "Muss ich etwas bezahlen?"
Für die Sortierung und Lagerung der Fundsache erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand), der Fundsachenkategorie und der Dauer der Aufbewahrung.
* Bei Linien der Netze Elbe-Spree + Lausitz der DB Regio AG gelten abweichende Regelungen:
Die Abholung der Fundsache (ausschließlich aus Zügen aus den beiden Netzen) erfolgt aus der Fundstelle und zentralem Fundbüro kostenlos.
Ein Versand an folgende Stellen ist möglich:
Die Ausgabe der Fundsache an eine dritte Person ist möglich. Dazu ist die folgende Vollmacht auszufüllen. Die Vollmacht muss vom Eigentümer mit Angabe des Datums unterzeichnet sein. Der Abholer (Bevollmächtigter) muss bei Abholung der Fundsache ein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis) vorlegen.
Bitte kennzeichnen Sie Ihre Gepäckgegenstände mit Ihrem Namen und einer Kontaktmöglichkeit, damit wir Sie bei Verlust informieren können.
Das Fundsachenmanagement für Fundsachen aus Zügen wird von der DB InfraGO AG im Auftrag der hier genannten Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt:
Wenn Sie Ihren Gegenstand in einem anderen Zug verloren haben, setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Bahn in Verbindung.
Für Informationen zu verlorenen Gegenständen in den Zügen von Eisenbahnverkehrsunternehmen (zum Beispiel Ostdeutsche Eisenbahn GmbH, FlixTrain GmbH), die sich nicht an unserem Fundservice beteiligen, wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Die Kontaktangaben finden Sie in der Übersicht der Verkehrsunternehmen.
Haben Sie in einem internationalen Zug einen Gegenstand verloren oder vergessen? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Direkte Links zu ausgewählten Partnerbahnen:
Weitere Partnerbahnen finden Sie über eine Internetsuche.
Mehr als 250.000 Gegenstände gehen jährlich in Bahnhöfen und Zügen verloren. Wenn Sie im Zug oder an unseren Stationen einen Gegenstand liegen gelassen haben, geben Sie einfach eine Verlustmeldung auf. Die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für Verlorenes im Zug finden Sie im Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“.
Melden Sie verlorene Gegenstande online in unserer Fundsachenplattform. Dort können Sie auch nachforschen, ob Ihr verlorener Gegenstand gefunden wurde.
Am einfachsten und schnellsten können Sie Ihren Verlust direkt auf unserer Fundsachenplattform Verloren & Gefunden melden. Dort haben Sie außerdem die Möglichkeit nachzuforschen, ob Ihr verlorener Gegenstand gefunden wurde.
Unsere Servicemitarbeiter in den Bahnhöfen helfen gerne weiter. Ihre Verlustmeldung können Sie auch an der DB Information aufgeben.
Bitte bedenken Sie, dass verlorene Gegenstände ggf. erst einige Stunden bzw. 1 – 2 Tage nach Ihrem Verlust bei uns „ankommen“, wenn der Zug seine Endhaltestelle erreicht.
Unsere Servicemitarbeitenden in den Bahnhöfen helfen Ihnen ebenfalls gerne weiter. Einen Nachforschungsantrag für die Suche nach Ihrem vermissten Gegenstand erhalten Sie an der DB Information.
Für weitere Informationen zu den regelmäßigen Versteigerungsterminen von Fundsachen, Fahrrädern und den Versteigerungsbedingungen finden Sie auf bahn.de/fundservice.
Sie haben etwas gefunden? Dann melden Sie's uns!
Der Finder ist nach §978 (1) BGB verpflichtet, den gefundenen Gegenstand unverzüglich abzuliefern. Wenn Sie einen Gegenstand im Zug* oder Bahnhofsbereich gefunden haben, können Sie diesen bei unseren Mitarbeitern abgeben. Dabei lassen Sie sich unbedingt auch die Abgabe des Fundes durch unsere Mitarbeiter bestätigen.
Weitergabe der Anschrift
Bei Rückgabe einer Fundsache an den rechtmäßigen Eigentümer sind wir verpflichtet, dem Finder den Namen und die Anschrift des Eigentümers mitzuteilen, damit der Finder seine Finderlohnansprüche gegen diesen geltend machen kann.
Finderlohn
Der Finder hat nach §§ 978 ff. BGB Anspruch auf Finderlohn. Ein Anspruch auf Finderlohn hat zur Voraussetzung, dass:
Sollte der gefundene Gegenstand nicht an seinen Eigentümer zurückgeführt werden können, kann der Finder seinen Finderlohnanspruch ab drei Jahren nach dem Versteigerungstermin bei der DB InfraGO AG geltend machen. Der Anspruch auf Finderlohn erlischt sechs Jahre nach dem Versteigerungstermin.
Die Höhe des Finderlohns beträgt 2,5% für einen Wert zwischen 50 Euro und 500 Euro und 1,5%, wenn der Gegenstand mehr als 500 Euro wert ist.
*Bitte beachten Sie, dass wir nur Fundsachen aus Zügen von EVU annehmen, für die wir das Fundsachenmanagement im Auftrag erbringen. Eine Auflistung dieser EVU finden Sie in den häufig gestellten Fragen unter der Frage "Für welche Züge ist der Fundservice zuständig?".