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Rostock HbfRostock Hauptbahnhof

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten

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  • Adresse
    Albrecht-Kossel-Platz
    18059 Rostock
    Albrecht-Kossel-Platz, 1 8 0 5 9 Rostock
Stellplätze
insgesamt:
115
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Parkscheinautomat
Rostock Hbf Hauptbahnhof
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Albrecht-Kossel-Platz 1
18059 Rostock
Albrecht-Kossel-Platz 1, 1 8 0 5 9 Rostock
Stellplätze
insgesamt:
34
Parkdauer
60 Minuten
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So
08:00 – 18:00Von 8 Uhr bis 18 Uhr
FeiertagFeiertag
geschlossen
Ort der Zahlung
Parkscheinautomat
Rostock Hbf Hauptbanhof
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Platz der Freundschaft 18
18059 Rostock
Platz der Freundschaft 18, 1 8 0 5 9 Rostock
Stellplätze
insgesamt:
175
barrierefrei:
4
Parkdauer
96 Stunden
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So
08:00 – 18:00Von 8 Uhr bis 18 Uhr
FeiertagFeiertag
geschlossen
Ort der Zahlung
Parkscheinautomat
Tarife (Auszug)
1 Stunde
1,00 €
24 Stunden
5,00 €
4 Tage
20,00 €
Rostock Hbf InterCityHotel
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Herweghstraße 51
18055 Rostock
Herweghstraße 51, 1 8 0 5 5 Rostock
Stellplätze
insgesamt:
50
barrierefrei:
1
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ort der Zahlung
An der Rezeption
Tarife (Auszug)
1 Stunde
1,50 €
24 Stunden
14,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Rostock Hbf
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  • Impressum

Adresse

Rostock HbfRostock Hauptbahnhof
Konrad-Adenauer-Platz 1
18055 Rostock
Rostock Hauptbahnhof, Konrad-Adenauer-Platz 1, 1 8 0 5 5 Rostock

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.