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RendsburgRendsburg

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten

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  • Adresse
    Am Bahnhof 12-18
    24768 Rendsburg
    Am Bahnhof 12-18, 2 4 7 6 8 Rendsburg
    Stellplätze
insgesamt:
70
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Rendsburg Holstenstraße 2
Überdachte Parkmöglichkeit
Adresse
Holstenstraße 2
24768 Rendsburg
Holstenstraße 2, 2 4 7 6 8 Rendsburg
Öffnungszeiten
MontagMo
geschlossen
DienstagDi
06:30 – 18:30Von 6 Uhr 30 bis 18 Uhr 30
MittwochMi
06:30 – 13:30Von 6 Uhr 30 bis 13 Uhr 30
Donnerstag und FreitagDo, Fr
06:30 – 18:30Von 6 Uhr 30 bis 18 Uhr 30
Samstag und SonntagSa, So, inkl. Feiertage
geschlosseninkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Kassenautomat
Rendsburg P+R Bahnhof Rendsburg
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Konrad-Adenauer-Straße 2
24768 Rendsburg
Konrad-Adenauer-Straße 2, 2 4 7 6 8 Rendsburg
Stellplätze
insgesamt:
290
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Rendsburg Parkdeck Bahnhof / Feuerwache
Überdachte Parkmöglichkeit
Adresse
Am Bahnhof 4/6
24768 Rendsburg
Am Bahnhof 4/6, 2 4 7 6 8 Rendsburg
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Rendsburg
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Adresse

RendsburgRendsburg
Am Bahnhof 20
24768 Rendsburg
Rendsburg, Am Bahnhof 20, 2 4 7 6 8 Rendsburg

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.