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Öhringen HbfÖhringen Hauptbahnhof

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten

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  • Adresse
    Kottmannstraße 18
    74613 Öhringen
    Kottmannstraße 18, 7 4 6 1 3 Öhringen
    Stellplätze
insgesamt:
84
barrierefrei:
2
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Parkscheinautomat
Tarife (Auszug)
30 Minuten
0,50 €
Öhringen Hbf Hafenmarkt
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Bahnhofstraße 5
74613 Öhringen
Bahnhofstraße 5, 7 4 6 1 3 Öhringen
Stellplätze
insgesamt:
23
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Parkscheinautomat
Tarife (Auszug)
30 Minuten
0,50 €
Öhringen Hbf Post
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Bahnhofstraße 27
74613 Öhringen
Bahnhofstraße 27, 7 4 6 1 3 Öhringen
Stellplätze
insgesamt:
11
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Parkscheinautomat
Tarife (Auszug)
30 Minuten
0,50 €
Öhringen Hbf Schillerstraße
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Schillerstraße 54
74613 Öhringen
Schillerstraße 54, 7 4 6 1 3 Öhringen
Stellplätze
insgesamt:
20
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Parkscheinautomat
Tarife (Auszug)
30 Minuten
0,50 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Öhringen Hbf
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Adresse

Öhringen HbfÖhringen Hauptbahnhof
Bahnhofstraße 1
74613 Öhringen
Öhringen Hauptbahnhof, Bahnhofstraße 1, 7 4 6 1 3 Öhringen

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.