Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten
  • Neumünster Christian-Friedrich-Peter Platz
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Kieler Straße 28, 2 4 5 3 4 Neumünster
    Stellplätze
    insgesamt:
    23
    Parkdauer
    4 Stunden
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    30 Minuten
    0,25 €
  • Neumünster Holsten-Galerie (Parkdeck)
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Fabrikstraße 16, 2 4 5 3 4 Neumünster
    Stellplätze
    insgesamt:
    351
    barrierefrei:
    13
    Öffnungszeiten
    Montag bis Samstag
    Von 7 Uhr bis 20 Uhr
    null null Sonntag, inkl. Feiertage
    geschlossen
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    1,00 €
    2 Stunden
    2,00 €
    3 Stunden
    3,00 €
  • Neumünster Holsten-Galerie (Parkhaus)
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Kaiserstraße 20, 2 4 5 3 4 Neumünster
    Stellplätze
    insgesamt:
    522
    barrierefrei:
    6
    Öffnungszeiten
    Montag bis Samstag
    Von 6 Uhr bis 21 Uhr
    null null Sonntag, inkl. Feiertage
    geschlossen
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    1,00 €
    2 Stunden
    2,00 €
    3 Stunden
    3,00 €
  • Neumünster Post / Bahnhof
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Färberstraße 2, 2 4 5 3 4 Neumünster
    Stellplätze
    insgesamt:
    113
    Öffnungszeiten
    Montag bis Samstag
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    null null Sonntag, inkl. Feiertage
    geschlossen
    Tarife (Auszug)
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Neumünster

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.