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NeumünsterNeumünster

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten

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  • Adresse
    Kieler Straße 28
    24534 Neumünster
    Kieler Straße 28, 2 4 5 3 4 Neumünster
    Stellplätze
insgesamt:
23
Parkdauer
4 Stunden
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Parkscheinautomat
Tarife (Auszug)
30 Minuten
0,50 €
Neumünster Holsten-Galerie (Parkdeck)
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Fabrikstraße 16
24534 Neumünster
Fabrikstraße 16, 2 4 5 3 4 Neumünster
Stellplätze
insgesamt:
351
barrierefrei:
13
Öffnungszeiten
Montag bis SamstagMo – Sa
07:00 – 20:00Von 7 Uhr bis 20 Uhr
SonntagSo, inkl. Feiertage
geschlosseninkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Kassenautomat
Tarife (Auszug)
1 Stunde
1,50 €
Neumünster Holsten-Galerie (Parkhaus)
Überdachte Parkmöglichkeit
Adresse
Kaiserstraße 20
24534 Neumünster
Kaiserstraße 20, 2 4 5 3 4 Neumünster
Stellplätze
insgesamt:
522
barrierefrei:
6
Öffnungszeiten
Montag bis SamstagMo – Sa
06:00 – 21:00Von 6 Uhr bis 21 Uhr
SonntagSo, inkl. Feiertage
geschlosseninkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Kassenautomat
Tarife (Auszug)
1 Stunde
1,50 €
Neumünster Post / Bahnhof
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Färberstraße 2
24534 Neumünster
Färberstraße 2, 2 4 5 3 4 Neumünster
Stellplätze
insgesamt:
113
Öffnungszeiten
Montag bis SamstagMo – Sa
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr
SonntagSo, inkl. Feiertage
geschlosseninkl. Feiertage
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Neumünster
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Adresse

NeumünsterNeumünster
Konrad-Adenauer-Platz 2
24534 Neumünster
Neumünster, Konrad-Adenauer-Platz 2, 2 4 5 3 4 Neumünster

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.