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Leverkusen  KüpperstegLeverkusen-Küppersteg

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten

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  • Adresse
    Küppersteger Straße 40
    51373 Leverkusen
    Küppersteger Straße 40, 5 1 3 7 3 Leverkusen
Stellplätze
insgesamt:
8
barrierefrei:
1
Parkdauer
2 Stunden
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Leverkusen-Küppersteg Küppersteger Straße 50
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Küppersteger Straße 50
51373 Leverkusen
Küppersteger Straße 50, 5 1 3 7 3 Leverkusen
Stellplätze
insgesamt:
62
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Leverkusen-Küppersteg P+R Leverkusen-Küppersteg
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Küppersteger Straße 57
51373 Leverkusen
Küppersteger Straße 57, 5 1 3 7 3 Leverkusen
Stellplätze
insgesamt:
58
barrierefrei:
1
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Leverkusen-Küppersteg P+R Leverkusen-Küppersteg
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Von-Ketteler-Straße
51371 Leverkusen
Von-Ketteler-Straße, 5 1 3 7 1 Leverkusen
Stellplätze
insgesamt:
42
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Leverkusen-Küppersteg
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Adresse

Leverkusen  KüpperstegLeverkusen-Küppersteg
Küppersteger Str. 57
51373 Leverkusen
Leverkusen-Küppersteg, Küppersteger Str. 57, 5 1 3 7 3 Leverkusen

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.