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FreisingFreising

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten

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  • Adresse
    Münchner Straße 2
    85354 Freising
    Münchner Straße 2, 8 5 3 5 4 Freising
Stellplätze
insgesamt:
4
Freising Luitpoldstraße
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Luitpoldstraße
85356 Freising
Luitpoldstraße, 8 5 3 5 6 Freising
Stellplätze
insgesamt:
200
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Freising P+R Freising Bahnhof
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Luitpoldstraße
85435 Freising
Luitpoldstraße, 8 5 4 3 5 Freising
Stellplätze
insgesamt:
700
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Freising PARKANDGO-MUC
Offene Parkmöglichkeit
Adresse
Max-Lehner-Straße 29
85354 Freising
Max-Lehner-Straße 29, 8 5 3 5 4 Freising
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Ort der Zahlung
Parkwart
Tarife (Auszug)
2 Tage
70,00 €
3 Tage
90,00 €
4 Tage
110,00 €
5 Tage
130,00 €
6 Tage
140,00 €
8 Tage
160,00 €
9 Tage
170,00 €
10 Tage
180,00 €
11 Tage
190,00 €
12 Tage
200,00 €
13 Tage
210,00 €
2 Wochen
220,00 €
15 Tage
230,00 €
16 Tage
240,00 €
17 Tage
250,00 €
18 Tage
260,00 €
19 Tage
270,00 €
20 Tage
280,00 €
3 Wochen
290,00 €
23 Tage
300,00 €
24 Tage
310,00 €
25 Tage
320,00 €
26 Tage
330,00 €
27 Tage
340,00 €
4 Wochen
350,00 €
29 Tage
360,00 €
30 Tage
370,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Freising
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Adresse

FreisingFreising
Bahnhofsplatz 4
85354 Freising
Freising, Bahnhofsplatz 4, 8 5 3 5 4 Freising

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.