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Ehningen (b Böblingen)Ehningen (bei Böblingen)

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Parkmöglichkeiten von DB BahnPark

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  • Entfernung
    weniger als 50 m
    Adresse
Bahnhofstraße
71139 Ehningen
Bahnhofstraße, 7 1 1 3 9 Ehningen
Stellplätze
insgesamt:
187
barrierefrei:
4
Parkdauer
2 Wochen
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Zahlungsmittel
Münzen, Kreditkarte (VISA, MasterCard), Bankkarte.
Mobile Zahlung
Parkster
Tarife (Auszug)
1 Stunde
0,50 €
1 Tag
2,70 €
1 Woche
10,80 €
1 Monat
25,00 €
1 Monat
25,00 €
1 Monat
40,00 €
Buchungslink
ehningen.parkplatzreservieren.de
Parkplatz Bahnhof Ehningen Bühlallee
Offene Parkmöglichkeit–Entfernungweniger als 50 m
Entfernung
weniger als 50 m
Adresse
Bühlallee
71139 Ehningen
Bühlallee, 7 1 1 3 9 Ehningen
Stellplätze
insgesamt:
53
Parkdauer
2 Wochen
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Zahlungsmittel
Münzen, Kreditkarte (VISA, MasterCard), Bankkarte.
Mobile Zahlung
Parkster
Tarife (Auszug)
1 Stunde
0,50 €
1 Tag
2,70 €
1 Woche
10,80 €
1 Monat
25,00 €
1 Monat
25,00 €
1 Monat
40,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Ehningen (b Böblingen)
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Adresse

Ehningen (b Böblingen)Ehningen (bei Böblingen)
Bahnhofstr. 14
71139 Ehningen
Ehningen (bei Böblingen), Bahnhofstr. 14, 7 1 1 3 9 Ehningen

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.