DB
  • Bahnhof wählen
  • Service
  • Entdecken
CoburgCoburg

Parken

Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Parkmöglichkeiten von DB BahnPark

Link zu diesem Abschnitt kopieren
  • Entfernung
    weniger als 150 m
    Adresse
Adamistraße
96450 Coburg
Adamistraße, 9 6 4 5 0 Coburg
Stellplätze
insgesamt:
64
Parkdauer
11 Tage
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Zahlungsmittel
Münzen, Kreditkarte (VISA, MasterCard), Bankkarte.
Mobile Zahlung
Parkster
Tarife (Auszug)
1 Stunde
1,50 €
1 Tag
7,00 €
1 Woche
35,00 €
1 Monat
70,00 €
1 Monat
70,00 €
Parkplatz Bahnhof Coburg Lossaustraße
Offene Parkmöglichkeit–Entfernungweniger als 250 m
Entfernung
weniger als 250 m
Adresse
Lossaustraße
96450 Coburg
Lossaustraße, 9 6 4 5 0 Coburg
Stellplätze
insgesamt:
56
Parkdauer
2 Wochen
Öffnungszeiten
Montag bis SonntagMo – So, inkl. Feiertage
00:00 – 00:00Von 0 Uhr bis 0 Uhr inkl. Feiertage
Zahlungsmittel
Münzen, Kreditkarte (VISA, MasterCard), Bankkarte.
Mobile Zahlung
Parkster
Tarife (Auszug)
1 Stunde
1,50 €
1 Tag
8,00 €
1 Woche
40,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Coburg
Zur Karte
Nach oben
English
  • Geschäftskund:innenexterner Link
  • Kontakt
  • Hausordnung
  • Verkehrsunternehmen
  • Changelog
  • Compliance
  • Datenschutzhinweise
  • Informationen zur Barrierefreiheit
  • Impressum

Adresse

CoburgCoburg
Lossaustr. 6
96450 Coburg
Coburg, Lossaustr. 6, 9 6 4 5 0 Coburg

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

Link zu diesem Abschnitt kopieren

Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.